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Allgemeine Mietbedingungen Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und mindestens seit einem Jahr im Besitz seines Fuehrerscheins sein. Bei Übernahme des Fahrzeugs muss der Fahrer einen gütigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen koennen. Eine Übergabe/Rückgabe des Fahrzeuges im Rahmen der Stadt erfolgt kostenlos bei Mietdauer von mindestens 3 Tage. Eine Übergabe/Rückgabe des Fahrzeuges innerhalb der Arbeitszeit von CarRent erfolgt kostenlos. Außerhalb der Arbeitszeit wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro einkassiert. PFLICHTE DER KUNDEN Der Kunde ist verpflichtet:
VERANTWORTUNGEN Haftpflichtversicherung ist in den Preisen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten eingeschlossen. Vollkaskoschutz ist im Mietpreis enthalten. Diebstahlschutz ist im Mietpreis enthalten und deckt den Diebstahl des Fahrzeuges, nicht versichert ist das private Eigentum des Kunden. Die Verantwortung des Kunden für Schäden und Diebstähle sind für Gruppen A, B und K bis 150,- Euro und für alle übrigen bis 250,- Euro begrenzt. Der Kunde kann sich von Verantwortung für Reifen- und Felgenschäden befreien, falls er zustimmt, eine zusätzliche Tagesgebühr in der Höhe von 5,- Euro für Gruppen A, B und K, und in der Höhe von 8,- Euro für alle übrigen zu zahlen. Beim Gebrauch von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln kann die Verantwortung auf keinen Fall eingeschränkt oder aufgehoben werden. Im Falle eines Diebstahls von Autoschlüsseln, Dokumenten oder des ganzen Autos muss der Kunde den Diebstahl in der entsprechenden Bezirkspolizeiverwaltung bekanntgeben und nachher CarRent die ausgestellte amtliche Bescheinigung vorlegen, widrigenfalls schuldet er CarRent bis zum vollen Indemnität der Schäden. Der Kunde ist persönlich und völlig verantwortlich für Schäden, die absichtlich am gemieteten Auto und/oder Drittpersonen verursacht oder infolge seiner groben Fahrlässigkeit entstanden sind. VERKEHRSUNFÄLLE, DIEBSTÄHLE UND ANDEREN Beim Entstehen eines Straßenverkehrsunfalls mit dem gemieteten Wagen soll der Kunde die Verkehrspolizei (Kontrolle des Automobiltransports) anrufen und ein Protokoll über den Verkehrsunfall verlangen, welches er CarRent übergeben soll. Bei Nichtvorlage eines solchen Protokolls ist der Kunde völlig für den am Auto und/oder Drittpersonen verursachten Schäden verantwortlich, selbst auch in den Fällen. LAUFZEIT DER MIETE Falls der Kunde die Miete verlängern will, soll er CarRent nicht später als 24 Stunden vor dem Ablauf des Vertrages darüber ins Kenntnis setzen. Bei Möglichkeit wird die Laufzeit seines Vertrages verlängert. Falls der Kunde die Anforderung des vorigen Absatzes nicht erfüllt und das Auto ohne die Zustimmung von CarRent weiter benutzt, so trägt er volle Vermögens- und strafrechtliche Haftung wegen rechtswidrigen Zueignung von einem Fremdauto. |
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